Inhaltsverzeichnis
1. Fachschaft
2. Abriss des Fachs Rechtskunde
3. Aktuelles
4. Unser Besuch im Amtsgericht - Ein Blick hinter die Kulissen
5. Gerichtsberichte
6. Von Badelatschen bis Klaustrophobie
7. Gefährliche Körperverletzung mit Teleskopschlagstock
8. Fahrrad- Diebstahl aus dem Keller: Täter verkauft gestohlenes Rad an seine Ex weiter
9. Das Messer steckte im Arm
10. Psychiatrische Erkrankung hilft nicht: Ein weiterer Betrug beim
Wittenberger Jobcenter
11. Der beste Tag im Kurs Rechtskunde
Fachschaft
Unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer der Fachschaft Rechtskunde:
| Name | Fächer |
| Frau Kunze | Rechtskunde/Russisch/Französisch |
| Frau Wegert | Rechtskunde/Russisch/Englisch/Wirtschaftslehre |
Abriss des Fachs Rechtskunde
Rechtskunde, das Fach, das die Grundlagen unseres Rechtssystems beleuchtet, bietet spannende Einblicke in die Welt der Gesetze und Verordnungen. Wie funktioniert unser Rechtssystem? Welche Rechte und Pflichten hat jeder Einzelne?
- Zentral ist hierbei das Grundgesetz. Schüler lernen die Bedeutung der Verfassung und die darin verankerten Grundrechte kennen. Dies fördert das Bewusstsein für demokratische Werte und individuelle Freiheiten.
- Die Strafrecht bietet faszinierende Einblicke in die Mechanismen der Rechtsprechung und Strafverfolgung. Hier wird untersucht, wie Straftaten definiert und geahndet werden, was zu einem tieferen Verständnis von Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit führt.
- Ein weiteres spannendes Gebiet ist das Zivilrecht. Es behandelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und hilft, alltägliche Rechtsfragen zu klären, wie etwa Vertragsabschlüsse oder Schadensersatzansprüche.
- Die Verwaltungsrecht beleuchtet die Interaktionen zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen. Dies ermöglicht es, die Funktionsweise von Behörden und die Bedeutung von Verwaltungsakten zu verstehen.
- Projekte wie Besuche in Gerichtsverhandlungen bieten praxisnahe Erfahrungen und vertiefen das theoretische Wissen. Diese Projekte fördern nicht nur das Verständnis für juristische Prozesse, sondern auch die Fähigkeit, komplexe rechtliche Sachverhalte zu analysieren und zu argumentieren.
Rechtskunde ist nicht nur Theorie, sondern auch Praxis. Sie stärkt das Bewusstsein für die eigene Rechtsposition und fördert die Fähigkeit, sich in einer komplexen Gesellschaft rechtlich sicher zu bewegen.
Aktuelles
Unser Besuch im Amtsgericht - Ein Blick hinter die Kulissen
Am frühen Morgen, pünktlich um 8 Uhr, standen wir vor dem Tor des Gerichts. Nachdem wir alle angekommen waren, posierten wir für ein Gruppenbild vor dem Eingang, um diesen besonderen Moment festzuhalten. Ein wenig aufgeregt und gespannt darauf, was uns erwarten würde, gingen wir hinein. Der Tag versprach, uns einen völlig neuen Blick auf das Rechtssystem zu geben. Sobald wir im Gerichtssaal saßen, begann der eigentliche Verlauf der Verhandlung. Zuerst wurde überprüft, ob alle Beteiligten anwesend sind. Zu den Beteiligten einer Verhandlung gehören der Richter, die Staatsanwältin, der Verteidiger, der Angeklagte und gegebenenfalls die Zeugen. Falls jemand nicht erscheint, obwohl er vorgeladen wurde, muss er mit einem Ordnungsgeld rechnen, insbesondere wenn es sich um Zeugen handelt. In einem Fall, den wir miterlebten, betrug das Ordnungsgeld 150 Euro – eine interessante Regel, oder? Der Angeklagte, der nicht erscheint, kann von der Polizei zwangsweise vorgeführt werden.
Ein anderer Fall handelte von einem Mann, der im betrunkenen Zustand eine Person verletzt hatte. Dabei wurde schnell klar, wie ernst die Lage für den Angeklagten war. Immer wieder stellte sich für die Zuschauer die Frage, wie das Urteil wohl ausfallen und welche Entscheidung der Richter treffen würde. Man konnte die gespannte Atmosphäre im Saal spüren – jeder war neugierig und angespannt, was als Nächstes passieren würde.
Wir hatten die Möglichkeit, dem Richter Fragen zu stellen, was eine spannende Gelegenheit war. Eine interessante Tradition, die wir dabei diskutierten, waren die Roben. Warum tragen Richter und Anwälte eigentlich diese langen, schwarzen Gewänder? Es geht dabei nicht nur um Stil; die Roben symbolisieren die Autorität und Neutralität des Gerichts. Wenn der Richter die Robe anlegt, signalisiert er auch, dass es hier nicht um persönliche Meinungen, sondern um das Gesetz geht. Außerdem hilft die Robe dabei, dass sich die Personen im Saal auf das Wesentliche konzentrieren: das Verfahren. Keine ablenkende Kleidung, keine Statussymbole – nur das Recht zählt.
Alle Gerichtsverhandlungen, die wir uns angesehen haben, waren öffentlich. Es gab keine, die nicht zugänglich war. Allerdings sind nicht alle Gerichtsverhandlungen öffentlich. Viele Verfahren können zwar von jedem besucht werden, aber es gibt auch Ausnahmen, insbesondere wenn Kinder und Jugendliche involviert sind. In solchen Fällen werden die Verhandlungen nicht öffentlich geführt, um deren Schutz zu gewährleisten.

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Baraah Abdullah (28.10.24) 10Hf
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Gerichtsberichte
Regelmäßig besucht der Kurs Rechtskunde Strafprozesse im Amtsgericht Wittenberg, um dort die praktische Anwendung des im Unterricht Erlernten zu beobachten. Daraus sind in diesem Jahr Gerichtsberichte entstanden.
Von Badelatschen bis Klaustrophobie
Am 05.09.2024 fand vor dem Wittenberger Amtsgericht der Prozess gegen den 26-jährigen Herrn N wegen des Vorwurfes des Diebstahls und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einfluss von Alkohol.
Anwesend waren der Richter, der Angeklagte, welcher ein Kind hat, die Staatsanwältin und zwei Zeugen, wovon allerdings nur einer vernommen wurde.
Nach der Prüfung der Anwesenheit der geladenen Personen durch den Richter begann die Staatsanwältin die Anklageschrift zu verlesen. Der Vorwurf gegenüber dem Herrn N bezog sich auf einen Diebstahl und auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wobei bei dem Angeklagten noch Alkohol im Atem nachgewiesen wurde. Außerdem wehrte er sich, laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft aktiv gegen die sich am Ort des Vorfalls befindenden Vollstreckungsbeamten. Daraufhin begann der Angeklagte Herr N. mit der Schilderung seinerseits zu den vorherig benannten Vorwürfen.
Er erzählte seine Sicht, sowohl zum Vorwurf des Diebstahls der Badelatschen, als auch zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er äußerte sich allerdings sehr detailliert gegen den Teil der Anklageschrift, dass er sich stark gegen die Polizeibeamten gewehrt hätte und dass ein Freund von ihm, welcher im Laufe der Situation dazustieß, die ganze Situation noch mehr aufgewühlt hätte.
Er berichtete, dass er sich nur deshalb so stark gegen die Polizeibeamten gewehrt habe, da die Polizisten, nachdem sie bei ihm einen Pustetest durchgeführt hatten, von einem Bluttest auf der Wache redeten und er selbst ein Angstpatient bei Spritzen sei, wofür es allerdings keinerlei Beweise gab, außer seiner Aussage. Weiterhin wehrte sich der Angeklagte, weil er nicht nur der zuvor benannte Angstpatient bei Spritzen, sondern auch klaustrophobisch sei und deshalb nicht in den Polizeiwagen einsteigen wollte.
Außerdem bestätigte er einerseits, dass sein Kumpel, der Herr H., zur Situation hinzugestoßen sei, allerdings nichts damit zu tun hätte, dass der Angeklagte so reagiert habe in der Situation.
Nach der Schilderung des Ablaufs der Situation aus Sicht des Angeklagten wurde der Zeuge Herr M. aufgerufen. Er ist ein 43-jähriger Polizist, welcher zum benannten Vorfall vor Ort war. Er schilderte: „Ich wurde ursprünglich zu einem Diebstahl gerufen, allerdings sahen wir den Angeklagten vor Ort ohne Fahrerlaubnis fahren, weshalb wir uns darauf konzentrierten.“. Daraufhin wollte die Staatsanwältin wissen, woher Herr M. wusste, dass der Angeklagte ohne Fahrerlaubnis fuhr, worauf er antwortete, dass er den Angeklagten kenne und ihn schon öfter gesehen habe. Des Weiteren schilderte der Polizist, dass er nach einem erledigten Alkohol-Atemtest 0,87 Promille im Atem des Angeklagten feststellte und dadurch kein Bluttest auf der Wache nötig war, wie der Angeklagte es geschildert hatte. Allerdings wollten die Polizisten, nach Aussage des anwesenden Polizisten, den Herrn N. trotzdem mitnehmen, da es auf der Wache einen genaueren Atemtest geben würde, welcher nötig sei um den Wert noch einmal genau zu prüfen. Kurz darauf kam nach Schilderung des Herrn M. der Freund von Herr N, der Herr H. dazu und brachte etwas Unruhe in die Situation und sagte laut dem Polizisten zum Angeklagten, dass dieser nicht mitgehen solle, woraufhin der Angeklagte begann, sich gegen die Polizisten zu wehren.
Nach dem die Beweisaufnahme abgeschlossen war, erhob sich die Staatsanwältin zu ihrem Plädoyer und forderte eine Geldstrafe von insgesamt 120 Tagessätzen in der Höhe von je 51€.
Anschließend hielt der Richter inne, um sein Urteil zu schreiben und erhob sich wenige Minuten später mit den restlichen anwesenden Personen im Saal zur Urteilsverkündung.
Das Urteil fiel wie folgt aus: Der Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen in der Höhe von je 45€.
Leonie Wendtlandt
Gefährliche Körperverletzung mit Teleskopschlagstock
Wegen Körperverletzung musste sich ein Mann aus dem Landkreis Wittenberg vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht warf ihm vor, den Ex-Freund seiner Partnerin, Frau S., mit einem Teleskopschlagstock angegriffen und verletzt zu haben.
Der Angeklagte Herr P., Partner von Frau S., sagte aus, dass Herr K., Ex-Partner von Frau S., mit den zwei Kindern vom Schwimmen kam und diese bei ihnen zuhause absetzen wollte. Herr P. beschrieb weiterhin, dass er zur gleichen Zeit das Haus verließ, auf sein Fahrrad stieg und losfuhr. Er hatte sich noch einmal umgedreht und gesehen, wie Herr K. sein Fahrrad nach ihm warf. Daraufhin kam es zu einer Rangelei zwischen dem Opfer Herrn K. und dem Angeklagten Herrn P.. Herr P. leugnete, dass es zum Einsatz eines Teleskopschlagstocks gekommen sei.
Der Richter zeigte allerdings Fotos, die starke Verletzungen des Opfers bestätigten.
Die erste Zeugin, die Tochter von Frau S., berichtete, dass sie ihre kleine Schwester ins Haus brachte und wieder hinausging. Dort sah sie, wie die beiden Männer aufeinander losgingen. Sie versicherte, einen Teleskopschlagstock gesehen zu haben.
Als zweiter Zeuge sollte Herr K. vor Gericht aussagen, allerdings erschien er nicht zum Prozess, obwohl er laut seiner Tochter, Frau S., von dem Termin wusste. Deshalb wurde eine Strafe von 150 Euro oder ersatzweise 3 Tage Haft verhängt und ein neuer Verhandlungstermin für den 19.09.2024 im Amtsgericht Wittenberg festgelegt.
Selina Born
Fahrrad- Diebstahl aus dem Keller: Täter verkauft gestohlenes Rad an seine Ex weiter
Am 5. September 2024 fand im Amtsgericht in Lutherstadt Wittenberg, die Verhandlung gegen R. Schwarzmann statt. Der Angeklagte wurde beschuldigt, 2022 einen schweren Diebstahl (§243 StGB Abs. 1 Nr. 1 bis 2) begangen zu haben. Die Verhandlung begann um 8.30 Uhr und wurde von Richter Waltert geleitet.
Zuerst wurde die Anwesenheit der Zeugen überprüft, welche nach ihrer Zeugenaussage keine Verwandtschaft oder Schwägerschaft zu dem Angeklagten hatten, später mussten sich diese für eine Zeit lang draußen aufhalten, während der Richter die Daten des Angeklagten überprüfte und seine Vorstrafen vorlas, die eine lange Liste ausmachten. Aufgrund dieser Vorstrafen war der Angeklagte in der Bewährungszeit, was bedeutet, dass das Gericht ihn zwar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt hatte, diese jedoch nicht vollstreckt wird, wenn sich der Verurteilte bewährt.
Zunächst kam es zur Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin. Sie legte dar, dass der Angeklagte R.S. in den Keller des Geschädigten eingebrochen sei und sein Fahrrad gestohlen habe, das einen Wert von 3.100 € besaß. Der erste Zeuge, der Eigentümer des gestohlenen Fahrrads, berichtete in seiner Aussage, das Schloss seines Kellers sei aufgebrochen worden, genauso wie das Schloss, mit dem das Fahrrad angeschlossen war. Daraufhin wurde er aus dem Gerichtssaal entlassen und die zweite Zeugin, die damalige Freundin des Angeklagten, betrat den Saal. Sie behauptete, dass sie das Fahrrad auf ihre eigene Nachfrage vom Angeklagten für einen Betrag von 600 € erhielt, was auch dieser davor auch schon ausgesagt hatte. Sein Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant das Fahrrad nicht gestohlen habe, sondern von einem Freund, dessen Name nicht angegeben wurde, gekauft hätte, wobei der Angeklagte vermutete, dass dieser Freund das Fahrrad gestohlen habe. Nach einigen Minuten verließ die Staatsanwältin den Gerichtssaal, da sie als Referendarin sich von ihren Mentoren beraten lassen musste, und danach auch der Angeklagte und sein Verteidiger, währenddessen meldete sich ein gewisser Paul aus der Öffentlichkeit und wollte auch eine Zeugenaussage abgeben, was wiederrum der Richter ablehnte, da Herr Waltert dies für nicht nötig hielt. Dafür gibt es aber auch natürlich Regeln im Gerichtssaal, man kann nicht spontan sich für Dinge entscheiden ohne im Vorhinein Bescheid gesagt zu haben. Nach einem Telefonat, das die Staatsanwältin mit ihren Mentoren führte, kam es zum Plädoyer. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, da der Angeklagte während der Bewährungszeit diese Tat begangen hatte. Sein Rechtsanwalt sprach an, dass sein Mandant ein Kind hat und bestand damit auf Rücksicht auf das Kind, doch Vater war der Angeklagte schon bei der vorherigen Freiheitstrafe, was ihm als genügende Zeit angesehen wurde, um bei seiner Tat das eigene Kind zu bedenken.
Das Urteil lautete: Freiheitsstrafe von elf Monaten. Begründet wurde es mit den zwanzig Vorstrafen des Angeklagten und dem Wort „Bewährungsversager“, was bedeutet, dass der Angeklagte nach einer vorangegangenen Verurteilung erneut in seiner Bewährungszeit sich straffällig verhalten hat.
Zöhre Güclüdal
Das Messer steckte im Arm
Herr W. soll in zwei Fällen schwerer Körperverletzung begangen haben. Nun steht er für seine Taten vor Gericht.
Der erste Übergriff ereignete sich am 28. April 2024. Herr W. soll seine damalige Lebensgefährtin Frau K. erst geschlagen und dann ein Messer nach ihr geworfen haben. Dieses blieb im Arm der Frau stecken und verursachte eine schwere Schnittverletzung.
Der zweite Übergriff erfolgte am 05.06.2023. Auch hier soll Herr W. seine damalige Freundin schwer misshandelt haben. Er soll erst mit der Faust und anschließend mit einer Dose Hundefutter auf ihr Gesicht eingeschlagen haben. Frau K. erlitt ein Hämatom und mehrere Abschürfungen im Gesicht.
Der Angeklagte gesteht, das Messer geworfen zu haben. An eine Hundefutterdose will er sich aber nicht erinnern können. Herr W. gibt an in beiden Fällen betrunken gewesen zu sein. Darüber hinaus leidet der Tatverdächtige an Schizophrenie.
Dabei handelt es sich um eine schwere psychische Krankheit, die bei Patienten Störungen des Denkens und der Wahrnehmung verursacht. Weitere Symptome können Halluzinationen, Wahnvorstellungen und Einschränkungen im Sprechen und in der Motorik sein.
Seine damalige Partnerin Frau K., die als Zeugin geladen war, gab an, dass beiden Fällen ein Streit vorausgegangen sei. Ausgelöst wurden beide Auseinandersetzungen durch die krankheitsbedingten Wahnvorstellungen des Angeklagten. Ein anfangs verlangtes Schmerzensgeld zog sie wieder zurück.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf ein Jahr und sechs Monate Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in beiden Fällen.
Am Ende verkündete der Richter das Urteil. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und beinhaltet die zusätzliche Auflage eines Bewährungshelfers.
Magdalena Gucinski
Psychiatrische Erkrankung hilft nicht: Ein weiterer Betrug beim
Wittenberger Jobcenter
Dass das Hintergehen des Jobcenters oft zum Gang in den örtlichen Gerichtssaal für denjenigen oder diejenige führt, zeigt erneut der jüngste Fall, der im Amtsgericht Wittenberg verhandelt worden ist.
Am 5. September 2024 vor zwei Wochen wurde unter anderem der Fall von Herrn H. durch den Richter Herrn Waltert verhandelt.
Herr H. ist wegen einer Beeinträchtigung arbeitsunfähig. Er gilt als gelernter Hochbaufacharbeiter. Dieser Tätigkeit kann der Angeklagte wegen seiner hebephrenen Schizophrenie, einer psychiatrischen Erkrankung, die vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren vorkommt, nicht nachgehen. Herr H. ist beschuldigt worden, sich absichtlich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil durch eine falsche Aussage auf einem Antrag, gestellt im Januar 2023 an die hiesige Agentur für Arbeit, für Arbeitslosengeld zu verschaffen, wie es in Deutschland strafbar ist. Dies ist als gewerbsmäßiger Betrug in § 263 Abs. 1 Satz 3 StGB zu werten.
Da der Angeklagte an dieser Subart von Schizophrenie leidet, könne er "schlecht lange, komplizierte Texte lesen". Deswegen habe er den Antrag auf Sozialhilfe mit Unterstützung seines Vaters ausgefüllt, der ihm "alles vorgelesen hat". Da der Richter wusste, dass es sich um ein Dokument handelt, bei dem man Kreuze setzt, fragte er den Angeklagten direkt danach, welcher wiederum erwiderte, sein "Vater habe die meisten Kreuze gesetzt" und "manchmal" er. Durch die Befragung der kooperativen Zeugin Frau B. von der Wittenberger Agentur für Arbeit wird deutlich: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wie er habe, zähle zu Renten dazu, die mit Beispielen zur Veranschaulichung versehen waren. Dies half dem Angeklagten wenig. Während der Verhandlung kam zu Sprache, dass der Angeklagte mittlerweile 30€ des illegal bereicherten Geldes pro Monat zurückzahlt.
Die Staatsanwältin plädierte aufgrund des langen Zeitraumes - ungefähr von einem Jahr - und eines erheblichen Schadens von 446€ pro betrogenem Monat auf zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Zudem forderte sie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit innerhalb von drei Monaten.
Sein Verteidiger Herr Seidel versuchte in seinem Abschlussplädoyer, einen Freispruch für seinen Mandanten zu erwirken, und Herr H. konnte sich dem nur anschließen.
Da der Angeklagte Herr H. zu dem Zeitpunkt keine Vorstrafe besessen hat, war der Richter milde gestimmt, wies ihn dennoch auf härtere Strafen hin. In der Urteilsverkündung verhängte er eine einjährige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Eine der Bewährungsauflagen sah vor, das Amtsgericht bei Wohnortswechsel zu informieren. Gemeinnützige Arbeit von 100 Stunden muss der Angeklagte innerhalb von 6 Monaten in Absprache mit dem sozialen Dienst tätigen.
Nach 30 Minuten war die Verhandlung zum Ende gekommen und zeigt, dass man auf Papieren, insbesondere amtlichen, die Wahrheit angeben sollte, um nicht einen Gang vor das Amtsgericht zu riskieren.
Katrin Hölzel
Der beste Tag im Kurs Rechtskunde
Am 05.09.2024 verbrachte der Rechtskunde-Kurs des Jahrgangs zehn mit der Französisch-, Russisch-, und Rechtskundelehrerin Frau Kunze den Tag nicht im Klassenraum, sondern im Gericht, um so eine Gerichtsverhandlung mal hautnah zu erleben.
Bevor der Tag überhaupt startete, mussten wir in der Unterrichtsstunde davor unser Wissen zum Thema „Strafrecht“ und „Strafverfahren“ aus der neunten Klasse noch mal auffrischen. Denn leider konnten wir letztes Schuljahr nicht ins Gericht aufgrund keiner freien Termine. Jeder war sehr gespannt, wie es wird und hat sich gefreut, weil es wie immer das Highlight des Kursjahres ist.
Wir trafen uns alle um 08.00 Uhr vor dem Eingang des Amtsgerichtes, welches sich, in Wittenberg, an der Kreuzung der Dessauer und der Berliner Straße, gegenüber der Schlosskirche befindet.
Wer es vielleicht noch nicht wusste: Fast jede Gerichtsverhandlung ist öffentlich, sodass jeder Bürger, wenn er Zeit und Lust hat, so eine Verhandlung live erleben kann. Im Gerichtssaal gelten natürlich ein paar Regeln. Sobald der Richter sein Urteil über den Angeklagten verliest, müssen alle Zuschauer aufstehen. Außerdem darf man im Gerichtssaal auch nicht essen oder trinken. Aber selbstverständlich hielt sich jeder an die Regeln.
Insgesamt waren für den Tag sieben Prozesse angesetzt. Zu unserem Glück fanden sogar fünf Verhandlungen statt. Denn wenn der Angeklagte oder andere wichtige Beteiligte (z.B. Zeugen) nicht erscheinen, muss die Gerichtsverhandlung verschoben werden und die nicht erschienenen Personen müssen ein Ordnungsgeld zahlen. An dem Tag waren die Taten der Angeklagten sehr vielseitig. Von Hehlerei, Betrug und Körperverletzung bis hin zu Fahren ohne Fahrerlaubnis und häuslicher Gewalt war alles dabei. Eine weitere Auffälligkeit war, dass manche Angeklagte sehr viele Vorstrafen hatten, vor allem der erste Angeklagte, was uns echt erstaunt hat, und manche keine. Genauso vielseitig waren auch die Urteile des Richters. Es wurden Geldstrafen, Bewährungsstrafen sowie Freiheitsstrafen verhängt. Was auch interessant war: In zwei von fünf Fällen besaßen die Angeklagten einen Verteidiger (Rechtsanwalt). Dieser vertritt die Interessen der angeklagten Person und man kann ihn frei wählen. In den anderen Fällen waren die Angeklagten ohne einen Verteidiger in der Verhandlung. Ebenfalls konnten wir beobachten, dass die Staatsanwältin noch eine Referendarin war. Sie erzählte uns anschließend von ihrer Ausbildung und dass sie nun auch Verhandlungen alleine führen dürfe.
Als alle Verhandlungen vorbei waren, hatten wir die Möglichkeit, dem Richter Fragen zu stellen. Es wurde z.B. gefragt: Was macht einen guten Richter für Sie aus? Was war der schlimmste Fall, den Sie je hatten? Sind Sie auch mal vor einer Verhandlung aufgeregt? Würden Sie ihren Beruf jemandem empfehlen, der eventuell auch vorhat, Jura zu studieren?
Er sprach bspw. davon, dass er Leuten, die sich dafür interessieren, den Beruf weiterempfehlen würde: „auch wenn das Studium manchmal anstrengend, hart und in manchen Gebieten vielleicht trocken ist, sollte man einfach durchziehen und immer weiter machen, um sein großes Ziel zu erreichen.“
Wir bekamen viele weitere interessante, spannende, hilfreiche Antworten und freuten uns sehr, dass sich der Richter für uns Zeit genommen hat. Dafür waren wir ihm dankbar!
Ein großer Dank geht natürlich auch an unsere Frau Kunze, die die Planung übernommen hat und uns diesen unvergesslichen Tag ermöglicht hat.
Und zum Glück musste auch keiner mehr den 4. Block bestreiten, da an diesem Tag aufgrund der großen Hitze verkürzter Unterricht stattfand.

Lucas Mrasek, 10Ha
Lizenzen & Quellen
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